PROBERAUMVERGABE

Nach Maßgabe freier Raumkapazitäten vergibt K3 in der Regel im Frühjahr und Sommer im Rahmen einer Ausschreibung Probenraumresidenzen für Probenphasen von Tanzproduktionen sowie für choreographische Arbeitsprozesse von Hamburger Tanzschaffenden. Probenraumresidenzen umfassen ausschließlich die Studionutzung. Die Studios werden nur für Zeiträume von mindestens einer Woche en bloc vergeben, eine tage- oder stundenweise Nutzung ist nicht möglich.